Investierendes Mitglied (invM)
Aus §4 der Genossenschaftssatzung: ein invM wohnt nicht am Platz, wird über die Lage und Entwicklung der Genossenschaft unterrichtet, hat Rechte und Pflichten wie die anderen Genossenschaftsmitglieder Mitglieder laut §5 der Satzung außer: ein invM verfügt über kein Stimmrecht, sein Geschäftsguthaben wird mit mind. 0,5% verzinst